Ich berate auf nahezu allen Rechtsgebieten.
Aufgrund meiner Zusatzqualifikation als Fachanwältin für Familienrecht liegt mein Schwerpunkt auf dem Gebiet des Familienrechts.
Hierzu gehören insbesondere
- Ehescheidung
- Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Nachscheidungsunterhalt
- Elternunterhalt
- Sorgerecht/Umgangsrecht
- Hausratsteilung bei Trennung und Scheidung
- Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind
- Kaufvertragsrecht
- Miet-/Pachtrecht
- Reiserecht
- Vereinsrecht
- Forderungseinzug
Beratungen in Rechtsgebieten, in denen ich nicht ausreichend kompetent bin, führe ich nicht durch und spreche gegebenenfalls anderweitige Empfehlungen aus.